Stiftungen der Evangelischen Allianz in Deutschland

Paul-Deitenbeck-Stiftung & Evangelische Allianz-Stiftung

Stiftungen sind eine richtig gute Erfindung: diese Rechtsform wurde entwickelt, um spezielle Ziele und Ideen zu fördern und räumt der Stiftung und ihren Spendern dafür Steuerersparnisse ein.

Ansprechpartner für Zustiftungen:

Dr. Reinhardt Schink

Vorstand der EAD

Esplanade 5-10a
07422 Bad Blankenburg

Telefon: 036741 21 207

Paul-Deitenbeck-Stiftung

für den Dienst im Evangelischen Allianzhaus

2001 wurden wir Empfänger einer Stiftung, die nach dem Vorschlag und Willen des Stifters den Namen Paul-Deitenbeck-Stiftung trägt. Durch diese Namensgebung soll das segensreiche Wirken des langjährigen Mitvorsitzenden der Deutschen Evangelischen Allianz, Paul Deitenbeck aus Lüdenscheid, in der Evangelischen Allianz gedacht werden. Spenden an die Stiftung und Zustiftungen kommen dem Dienst im Evangelischen Allianzhaus in Bad Blankenburg zugute.

Stiftungsvorstand:
Hartmut Steeb, Generalsekretär i.R. der Evangelischen Allianz in Deutschland

Bankverbindung (Evangelische Bank eG):
IBAN: DE40 5206 0410 0000 419974
BIC: GENODEF1EK1

Evangelische Allianz-Stiftung

für die Arbeit der Evangelischen Allianz in Deutschland

Die Evangelische Allianz Stiftung mit Sitz in Bad Blankenburg ist als "bürgerliche Stiftung privaten Rechts" anerkannt. Aus zweckgebundenen Eigenmitteln konnten wir 2005 die Evangelische Allianz-Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts errichten. Spenden an die Stiftung kommen der Arbeit und dem Dienst der Evangelischen Allianz vor Ort, deutschlandweit und international zugute.

Stiftungsvorstand:
Hartmut Steeb, Generalsekretär i.R. der Deutschen Evangelischen Allianz

Stiftung bürgerlichen Rechts
Stiftungsverzeichnis Freistaat Thüringen Verzeichnisnummer 903

Bankverbindung (Evangelische Bank eG):
IBAN: DE82 5206 0410 0008 0246 00
BIC: GENODEF1EK1

So können Sie unsere Stiftungen unterstützen

Allgemein:

Unser Staat fördert Stiftungen. Sie bieten eine besonders attraktive
Form für die Unterstützung gemeinnütziger Werke.
Hier sind Ihre Gaben gut angelegt.

1. Die Zustiftung

Die Besonderheit bei Stiftungen besteht darin, dass der Grundstock des Stiftungskapitals nicht verbraucht wird, sondern mit
seinen jährlich erwirtschafteten Beträgen eine langfristig und damit im Grunde nicht versiegbare Quelle von Einnahmen ermöglicht. Wer diesem Kapital etwas hinzufügen will, wird „Zustifter“. Das zugewendete Vermögen – Geld- oder Sachspenden – wird nicht verbraucht, sondern ertragbringend von der Stiftung verwaltet. Unabhängig vom erzielten Einkommen können bis zu 1.000.000 Euro steuermindernd in Anrechnung gebracht werden. Dies kann in einem Jahr geschehen oder auch auf bis zu zehn Jahre verteilt werden.

2. Die Spende

Insgesamt können Spenden bis zu 20 % des zu versteuernden Einkommens steuermindernd geltend gemacht werden.

3. Vermächtnis und Erbe

Im Testament kann auch die Stiftung als Vermächtnisnehmer oder Erbe eingesetzt werden. Gibt z.B. ein Erbe das Ererbte oder einen Teil davon innerhalb von zwei Jahren an eine Stiftung weiter, so bleibt dieser Betrag von der Erbschaftssteuer befreit.

4. Zuwendungsbestätigung

Zuwendungsbestätigungen werden nach jeder Spendengutschrift einzeln erstellt. Bei Daueraufträgen oder auf Wunsch wird eine Jahreszuwendungsbestätigung zugesandt.

Stiftungs-Informations-Flyer

zur Paul-Deitenbeck-Stiftung & Evangelische Allianz-Stiftung:

Stiftungen der Deutschen Evangelischen Allianz

Informationsflyer zu den Stiftungen der Deutschen Evangelischen Allianz:

  • Paul-Deitenbeck-Stiftung
  • Evangelische Allianz-Stiftung

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